Vermittlung

Informationen zur Vermittlung unserer Schützlinge

Der Abgabevertrag
Alle unsere Tiere vermitteln wir ausschließlich über einen sogenannten Abgabevertag. Dieser Vertrag dient in erster Linie dem Schutz des Tieres. Durch den Abgabevertrag werden alle wichtigen Informationen über den neuen Besitzer und das Tier selbst (z.B. Alter, Geschlecht, Impfungen, Chip,...) schriftlich festgehalten. Des Weiteren wird im Abgabevertrag auch über die Pflichten gegenüber dem Tier informiert. Dazu zählen zum Beispiel die artgerechte Haltung, die ärztliche Versorgung im Krankheitsfall, sowie die Pflicht den Tierschutzverein Dahn zu informieren falls das Tier stirbt, abhanden kommt oder eine Änderung der Adresse stattgefunden hat.

Die Pflichten seinem Tier gegenüber sollten jedem Tierbesitzer eigentlich klar sein, dennoch weisen wir bei einer Vermittlung nochmals gesondert darauf hin.


Die Schutzgebühr
Bei der Vermittlung eines Tieres erheben wir eine angemessene Schutzgebühr. Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sie dient vielmehr dazu, wenigstens einen kleinen Teil unserer laufenden Kosten zu decken. Meist reicht dies lediglich um das Futter für unsere nächsten Schützlinge zu bezahlen. Wir erzielen mit diesen Gebühren keine Gewinne! Viele Tiere, die wir aufnehmen sind krank, verwahrlost, meistens unkastriert und nicht geimpft, so dass die Tierarztkosten den größten Teil unserer Ausgaben ausmachen.


Sollten Sie Fragen zu unserem Vertrag oder allgemein zur Vermittlung bzw. der Aufnahme eines unserer Tiere haben, können Sie sich gerne mit uns telefonisch oder über unser Kontaktformular in Verbindung setzen.

Tierschutzverein Dahn e.V.

Am Kuckucksfelsen 1
66994 Dahn

Telefon: 06391-3090

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